Personenbeförderung:

Unsere Fahrpreise sind amtlich festgelegt und die Taxameter werden jährlich geeicht.

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Stadtgrenze von Ansbach) darf der amtlich geregelte Preis weder über - noch unterschritten werden. Die Preise für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes können verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Tarif.

 

Tarife:

Mindestfahrpreise:

Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr) beträgt derzeit einschließlich der ersten Schalteinheit 3,50 Euro. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 Euro. Innerhalb des Pflichtfahrgebietes wird keine Anfahrtsgebühr erhoben.

Kilometerpreis an Werktagen von 6-22 Uhr:

  • 1. Kilometer 2,15 Euro
  • 2. Kilometer 2,05 Euro
  • 3.-10. Kilometer 1,85 Euro
  • ab dem 11. Kilometer 1,65 Euro

Kilometerpreis an Werktagen von 22-6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen:

  • 1. Kilometer 2,45 Euro
  • 2. Kilometer 2,35 Euro
  • 3.-10. Kilometer 2,15 Euro
  • ab dem 11. Kilometer 1,85 Euro

Wartezeiten:

Der Wartezeitpreis beträgt einheitlich an allen Tagen unabhängig von der Uhrzeit während der Ausführung eins Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 30,00 Euro/Stunde bzw. 0,50 Euro/Minute.

Zuschläge:

Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von 3,00 Euro und für Großraumfahrzeuge in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.