Krankenfahrten:

Fahrten zur Dialyse, zur Strahlentherapie bzw. Chemotherapie werden weiterhin von Ihrer Krankenkasse erstattet. Teilweise erstatten die Krankenkassen auch Fahrtkosten zur stationären Aufnahme in eine Klinik. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich die Fahrten von Ihrer Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Bei der Erstattung der Fahrtkosten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregeln, das heisst, Sie beteiligen sich mit zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro und mindestens fünf Euro.